Die Preisauszeichnung ist für Endverbraucher laut Preisangabenverordnung verpflichtend als Endpreis vorzunehmen.
Wer Verbrauchern Dienstleistungen oder andere Waren anbietet, verpflichtet sich dazu, den Preis inkl. Umsatzsteuer für jedermann
erkenntlich zu machen. Der Endpreis muss also sofort ersichtlich sein.
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